| Autor |
Nachricht |
bosmer
Anmeldungsdatum: 20.11.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Oberaach
|
Verfasst am: 08.12.2005 13:08 Titel: Kündigungsschreiben für GKV - Vordruck |
|
|
Hi
ich brauche einen Vordruck für ein Kündigungsschreiben für die GKV. Ich hatte mal einen Link zu einer super Seite, aber den habe ich leider verloren und kann ihn nicht mehr wiederfinden
Wäre dankbar für eure Hilfe! |
|
| Nach oben |
|
 |
Werbung
|
Verfasst am: Titel: Werbung |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
Apple&Orange
Anmeldungsdatum: 23.10.2005 Beiträge: 36 Wohnort: Kempten
|
Verfasst am: 08.12.2005 16:34 Titel: Kündigungsschreiben für GKV - Vordruck |
|
|
Hallo
ich habe mal ein wenig in meinen Favoriten geblättert und das hier gefunden: http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-kuendigung.php
Ich denke, das sollte dir sowohl einen Vordruck geben als auch einige Informationen, falls du noch etwas zur Kündigung wissen wolltest. |
|
| Nach oben |
|
 |
fasch
Anmeldungsdatum: 27.06.2007 Beiträge: 7 Wohnort: europa
|
Verfasst am: 27.06.2007 16:22 Titel: Kündigungsschreiben für GKV - Vordruck |
|
|
Eine Kündigung kann ganz einfach formlos erfolgen:
"Hiermit kündige ich meine Krankenversicherung zum.....(Datum)....
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen seit dem 01.01.2002 mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.03. kündigen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden. "
§ 175 (4) SGB V:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist. |
|
| Nach oben |
|
 |
|