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stephie3001
Anmeldungsdatum: 06.03.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Baden Württemberg
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Verfasst am: 06.03.2007 13:03 Titel: Beantragung/änderung in der Elternzeit |
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Hallo, hab mal ne Frage zur Elternzeit. Ich habe einen Sohn der ist nun fast 1,5 Jahre alt. Da mein Betrieb damals knapp vor der Insolvenz stand hab ich damals 3 Jahre Elternzeit beantragt. Mein Mann hat nichts beantragt.
Da die Insolvenz jetzt aber gut überwunden wurde, hätte ich doch interesse wieder einzusteigen. Daher würde mein Mann zu Hause bleiben. Kann ich mich nochmal umentscheiden?? Oder geht das von meinem Mann aus nicht?? Was muss man tun??
Danke bis dann
LG Stephie |
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fasch
Anmeldungsdatum: 27.06.2007 Beiträge: 7 Wohnort: europa
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Verfasst am: 27.06.2007 15:29 Titel: Beantragung/änderung in der Elternzeit |
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Frage:
Muss ich von Anfang an verbindlich die Zeiträume der Elternzeit festlegen und kann das geändert werden ?
Antwort:
Gleichzeitig mit dem schriftlichen Verlangen der Elternzeit muss erklärt werden, für welche Zeiten bis zum zweiten Geburtstag des Kindes Elternzeit genommen wird. Das dritte Jahr kann entweder spätestens acht Wochen vor dem zweiten Geburtstag beantragt oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auf einen späteren Zeitraum bis zum achten Lebensjahr des Kindes verschoben werden.
Änderung der ursprünglichen Festlegung nur möglich in bestimmten Ausnahmefällen:
- mit Zustimmung des Arbeitgebers,
- bei der Geburt eines weiteren Kindes
und bei Vorliegen eines besonderen Härtefalls
(schwere Krankheit etc.), wenn der Arbeitgeber
der vorzeitigen Beendigung nicht rechtzeitig schriftlich
widersprochen hat,
- bei Tod des Kindes,
- wenn ein vorhergesehener Wechsel der beiden Elternteile
aus wichtigem Grund nicht möglich ist.
Am Besten also bei der Stelle klären, bei der beantragt wurde.
Info-Link:
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-elternzeit.html#A6 |
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