fasch
Anmeldungsdatum: 27.06.2007 Beiträge: 7 Wohnort: europa
|
Verfasst am: 27.06.2007 16:03 Titel: kv kündigen... Kündigungsfrist???? |
|
|
Wenn Sie familienversichert erstmalig eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie auch eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie sich zur Arbeitsaufnahme nicht schon für die AOK entschieden und dem Arbeitgeber die Krankenversicherung (KV) mitgeteilt haben, was ich fast befürchte.
Am besten schnellstens mit der KV ihrer Wahl in Verbindung setzen.
Sie sind an die Wahl Ihrer KV 18 Monate gebunden, außer bei Beitragserhöhungen.
Also, grundsätzlich gut überlegen, Leistungen, Bonus-/ Sonderprogramme und Beitragshöhe vergleichen, wobei der Beitrag nicht immer den Ausschlag geben sollte. Manche Leistungen und Versicherungsbedingungen sind in den Satzungen der Kassen geregelt. |
|