JupiterJones
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 06.03.2006 17:59 Titel: Was genau zählt zur Berechnung des Jahresarbeitsentgelds? |
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Hallo,
ich möchte in die PKV wechseln und rechne gerade, "ob es schon reicht", also ob ich die Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze knacke.
Dazu folgende Fragen:
Was genau wird zum Prüfen dieser Bedingung herangezogen?
Soweit ich weiß z.B. das gesamte Bruttogehalt + Urlaubsgeld u.ä. + vermögenswirksame Leistungen.
Nun habe ich gelesen, daß angeblich auch etwas abgezogen werden kann, z.B. wenn man - wie ich - eine Pensionskasse per Gehaltumwandlung (nicht steuer- und sozialabgabenpflichtig) aus dem Bruttogehalt bezahlt. Zählt dieser Betrag dann wirklich nicht mit?!?
Das entspräche wohl dem, was als Bruttogesamtlohn auf meiner Lohnsteuerbescheinung steht, dort wird nämlich die Pensionskasse abgezogen, weil dafür ja keine Abgaben gezahlt werden.
Also - was gilt nun, wonach wird geprüft?
Außerdem enthält mein Gehalt einen Bonus von 5%, d.h. 5% vom Zieleinkommen werden einbehalten und erfolgsabhängig ausgezahlt, mit der Option, bei Erfolg auch mehr als das zu bekommen. Also wenn man nicht ganz großen Mist baut, wird das Zieleinkommen erreicht, in der Regel
aber noch mehr gezahlt (bis zu weitere 5%).
Wie wird hier nun gerechnet? Zählt das schriftlich vereinbarte Zieleinkommen oder muß der variable Anteil (pessimistischerweise) abgerechnet werden? Oder gar die optimistischen 105%?
Wäre für ein paar Erläuterungen wirklich außerordentlich dankbar!!!
Gruß JJ |
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