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Krankenversicherung, aber Arbeitslos ohne Bezüge
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Ace
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 15.02.2006 12:25 Titel: Krankenversicherung, aber Arbeitslos ohne Bezüge |
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Hallo,
meine beitragsfreie Familienversicherung endet bald mit der Vollendung meines 23. Lebensjahres.
Jetzt ist es aber so, das ich seit längerer Zeit Arbeitslos bin und weder Arbeitslosengeld 1 oder 2 oder was es da sonst noch gibt, bekommen kann, weil ich bisher nur kaum gearbeitet habe und vorher nur Schule und eine schulische Ausbildung gemacht haben, ohne Einkommen. Auch meine Eltern sind nicht in der Lage, meine Krankenversicherung dann bezahlen zu können. Was mach ich also jetzt? Beim Anruf meiner Krankenkasse wurde mir gesagt, ich solle das beim Arbeitsamt beantragen, aber da ich ja kein Alg bekomme etc. wurde mir da gesagt, die Arbeitsgemeinschaft (was immer das auch ist) würde das dann übernehmen...
Was für Möglichkeiten hab ich den nun?
MfG
Ace |
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fasch
Anmeldungsdatum: 27.06.2007 Beiträge: 7 Wohnort: europa
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Verfasst am: 27.06.2007 15:44 Titel: Krankenversicherung, aber Arbeitslos ohne Bezüge |
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Die Arbeitsgemeinschaft JobCenter (Arge) ist vor Ort die Behörde, die Arbeitslosengeld II (Alg II-)-Anträge entgegen nimmt und bearbeitet. Es gibt dort einen Leistungsbereich für Alg II, eine Arbeitsvermittlung und Fallmanager, wenn "Vermittlungshemmnisse" in Arbeit bestehen.
Alg II wird bei Bedürftigkeit, ohne Voraussetzung irgend einer vorherigen Berufstätigkeit, gezahlt, da es sich um eine Sozialleistung (Element aus dem Sozialhilferecht) und keine Versicherungsleistung handelt.
Interessant ist, ob Sie bei den Eltern wohnen oder eigenen Wohnraum bewohnen. Bei den Elten wohnen heißt, dass Sie mit 23 Jahren in der Regel zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählen und deren Einkommen in die Bedarfsberechnung einbezogen wird. Dies nicht, wenn Sie eine eigene Wohnung bewohnen.
Also, hingehen und beantragen !!!
Mit dem Alg II-Bezug sind Sie automatisch Kranken-, Pflege- und Rentenpflichtversichert ohne Beitrag zahlen zu müssen, haben grundsätzlich die Möglichkeit GEZ-Befreiung (bei Bereithaltung eines TV und/oder Radios) bei der GEZ (Antrag im Internet unter www.gez.de) und Telefonsozialtarif bei einem Anschluss bei der Deutschen Telekom im t-Punkt zu beantragen. |
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